Bayerisches Familiengeld
Familiengeld für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden
Das Bayerische Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden.
Es wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Kinderbetreuung gezahlt.Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) beträgt das Familiengeld 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind sind es 300 Euro pro Monat.
Anspruch haben Eltern, die ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst erziehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind eine Krippe besucht oder zu Hause betreut wird.
Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2025 geboren wurden/werden, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen.
Weitere Informationen: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
Was wurde aus dem Kinderstartgeld?
Am 12. November 2024 beschloss der Bayerische Ministerrat, das Familiengeld und das Krippengeld ab 2026 zu einer einmaligen Leistung zusammenzufassen: dem sogenannten Kinderstartgeld in Höhe von 3.000 Euro, das zum ersten Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden sollte. Es sollte für Kinder gelten, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden.
Im Juni 2025 brachte das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Im Herbst 2025 wurde das Kinderstartgeld jedoch noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder gestrichen. Die Mittel fließen stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung, insbesondere in den Ausbau und Unterhalt von Kita-Plätzen.
Was bedeutet das für Eltern?
Kind vor dem 1. Januar 2025 geboren: Das Familiengeld wird wie bisher gezahlt. Es ändert sich nichts.
Kind ab dem 1. Januar 2025 geboren: Es besteht aktuell kein Anspruch auf Familiengeld, Krippengeld oder Kinderstartgeld aus bayerischen Landesmitteln.
Bundesleistungen wie das Kindergeld können weiterhin von allen Familien beantragt werden.
Aktuelle Informationen des Bayerischen Familienministeriums: https://www.stmas.bayern.de/kinderstartgeld/index.php